Ingenieurbüro HU360 °Häufig gestellte FragenFAQ

FAQHäufig gestellte Fragen

Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?
  • Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Sonderräder, Tieferlegungsfedern oder Zubehör-Lenkräder, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung beim TÜV überziehen?

Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Sollte die Untersuchung vom TÜV abgelaufen sein, wird das Überziehen der HU vom Gesetzgeber wie folgt geahndet:

Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

  • Mehr als zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten: 25 Euro
  • Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist:

  • Bis zu zwei Monate: 15 Euro
  • Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro
  • Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Wenn bei der HU oder Sicherheitsprüfung erhebliche Mängel festgestellt wurden und Sie die zweimonatige Nachprüffrist überschreiten, könnte Sie das ein Verwarnungsgeld von € 15,– kosten. Zusätzlich entstehen laut Gesetzgeber noch Gebühren für anfallende Ergänzungsuntersuchungen.

Beim TÜV wird eine Überziehung der Nachprüffrist selbstverständlich nicht bestraft.

Wie teuer ist eine Hauptuntersuchung?

Die aktuellen Preise für die unterschiedlichen Fahrzeugprüfungen und Bundesländer finden Sie auf unserer Internetseite Preise und Gebühren.

Muss ich mich zur Hauptuntersuchung extra anmelden?

Aufgrund der aktuellen Corona-Situation ist eine Anmeldung erforderlich. Diesen können Sie gerne Online oder per Telefon mit uns vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitg zur Hauptuntersuchung komme?

Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.

Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU des TÜV abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.

Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend oder eine Vollabnahme erforderlich ist.

Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?

Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

Was ist bei der HU (Hauptuntersuchung) an Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen zu beachten?

Elektro- und Hybridfahrzeuge unterliegen, wie alle anderen Kraftfahrzeuge auch, der Hauptuntersuchung, die über 150 Untersuchungspunkte umfasst.

Bei rein elektrisch betriebenen Kfz entfallen alle Untersuchungen zum Motor- und Umweltmanagement.

Bei Hybridfahrzeugen mit kombiniertem Antrieb aus Elektro- und Verbrennungsmotor ist, unabhängig vom Aufbau und der Funktion des Hybridantriebs, nach wie vor eine Abgasuntersuchung notwendig.

Zu den Prüfpunkten bei konventionell angetriebenen Fahrzeugen, wie z.B. Bremsanlage, Rahmen, Beleuchtung, Räder, Reifen, Lenkanlage, werden an Fahrzeugen mit Elektronantrieb zusätzlich die nachstehenden Positionen geprüft (sofern verbaut):

  • Hochvolt (HV)-Batterie mit Batteriemanagement: Zustand der Abdeckung/Isolation, der Befestigung; Funktion der Lüftung (bei gasenden Batterien), der Kühlung passiv durch Luftführung/aktiv durch Klimaanlage
  • HV-Leitungen/-Anschlüsse/-Stecker: Vorhandensein der orangefarbenen Kennzeichnung; Zustand der Isolierung, der Verlegung/Befestigung, Reparaturen nur gemäß Herstellervorgabe
  • Elektromotor: Zustand der Motorlagerung, des Gehäuses (mechanische Schäden/Hitzeschäden, z. B. durch defektes Motorlager), der elektrischen Anschlüsse
  • HV-Geräte (Inverter, Spannungswandler, internes Ladegerät): Vorhandensein der HV-Warnaufkleber (Blitz); Zustand der Isolierung/Abdeckung, der Befestigung
  • Ein-/Ausschalter für den Fahrzeugantrieb: Funktion der Warn-/Sicherheitseinrichtungen: Bei Stellung „Fahrantrieb“ zumindest kurzer optischer Hinweis auf Fahrbereitschaft, beim Verlassen des Fahrzeugs bei aktiviertem Antrieb optische und/oder akustische Warnung, Schlüssel nur abziehbar, wenn Fahrantrieb ausgeschaltet
  • Ladeanschluss: Zustand der Isolierung/des Gehäuses, ggf. der Dichtung gegen Wasser, der Kontakte/des Verpolschutzes; sofern ein Ladekabel vorhanden ist: leichtes Einstecken und Abziehen des Steckers vom Ladekabel und kein Anfahren des Fahrzeugs bei angeschlossenem Ladekabel
  • Isolationswächter: Funktion
  • Batterietrennschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung
  • Notschalter: Zustand des Schalters, der Elektroanschlüsse, der Befestigung
  • Rekuperation (generatorisches Bremsen, falls möglich): Funktion ggf. mittels Fahrprobe

Zur Durchführung dieser Prüfungen am Elektroantrieb stehen den TÜV-Sachverständigen fahrzeugbezogene „Prüfvorgaben und –hinweise“ zur Verfügung. Sie ermöglichen eine effiziente Überprüfung des betreffenden Fahrzeugs bezüglich des Verbaus der erforderlichen Komponenten und deren geforderter Funktion. So wird u.a. bei exakt definierten Prüfabläufen kontrolliert, ob die Kontrolleinrichtungen der Komponenten wie notwendig reagieren, z. B. ob der Algorithmus des Aufleuchtens und Erlöschens von Kontrollleuchten wie vorgesehen abläuft. Bei vielen Fahrzeugen werden die Prüfungen heute besonders effizient mit Unterstützung eines speziell für die Hauptuntersuchung entwickelten elektronischen Diagnosegerätes, dem HU-Adapter, durchgeführt.

Was bedeuten die einzelnen Plaketten-Farben?

Die Farbe der Plakette gibt Auskunft darüber, in welchem Jahr die nächste Hauptuntersuchung fällig ist.

Trägt meine Plakette z.B. die Farbe rosa, so ist das Fahrzeug im Jahr 2023 wieder zur Hauptuntersuchung fällig.

So ist bereits aus der Ferne erkennbar, ob ein Fahrzeug mit einer gültigen Plakette unterwegs ist oder nicht.

Die farbliche Reihenfolge: orange, blau, gelb, braun, rosa und grün. Danach wiederholen sich die Farben wieder.

Woran erkenne ich, wann ich zur Hauptuntersuchung muss?

Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein.

Gleichzeitig können Sie ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild ablesen:
Die Zahl in der Mitte der Plakette gibt das Jahr für die nächste Hauptuntersuchung an, die senkrecht nach oben stehende Zahl des Zahlenrings den Monat.

Bei abgemeldeten Fahrzeugen können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.

Sofern Sie bereits neue EU-Fahrzeugpapiere haben, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird.

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