Alte Liebe rostet nicht: Beim Anblick eines polierten Klassikers beginnt auch unser Puls zu rasen. Wir verraten Ihnen, was Sie bei Zulassung eines Oldtimers beachten sollten.
Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Status am Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H”. Das Finanzamt besteuert Oldtimer-Autos derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit 46 Euro pro Jahr.
Nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, können als Oldtimer eingestuft werde.
Eine Begutachtung nach § 23 StVZO enthält:
Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur begutachtet diese nach der Richtlinie „Richtlinie für die Begutachtung Oldtimern nach § 23 StVZO“ des Bundesministerium für Verkehr und ditigale Infrastruktur und stellt bei positivem Abschluss das Gutachten.