Gasangetriebene Kraftfahrzeuge mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) müssen regelmäßig geprüft werden. Betroffen sind alle Fahrzeuge mit Gasantrieb, auch solche, die nicht nach der ECE-R115 zugelassen sind.
Die Gasanlagenprüfung unterscheidet sich in die GSP (Gassystemeinbauprüfung) und die GAP (wiederkehrende Gasanlagenprüfung). Bei der GSP wird der Einbau der Gasanlage begutachtet. Die Prüfer überprüfen die Übereinstimmung der eingebauten Komponenten mit den Unterlagen der Gasanlage. Nach der Gassystemeinbauprüfung haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen.
Im Gegensatz zur einmaligen GSP ist die GWP die wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Rahmen der HU durchgeführt. Allerdings ist es auch möglich die GWP einzeln in einem zeitnahen Abstand zur HU durchzuführen zu lassen.