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Ingenieurbüro HU360 °GasanlagenprüfungenGasanlagenprüfungen

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Gasanlagenprüfungen gem. §41a StVZO

Die einzelnen Prüfungen für Fahrzeuge mit Gasanlagen

Gasangetriebene Kraftfahrzeuge mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) müssen regelmäßig geprüft werden. Betroffen sind alle Fahrzeuge mit Gasantrieb, auch solche, die nicht nach der ECE-R115 zugelassen sind.

Die Gasanlagenprüfung unterscheidet sich in die GSP (Gassystemeinbauprüfung) und die GAP (wiederkehrende Gasanlagenprüfung). Bei der GSP wird der Einbau der Gasanlage begutachtet. Die Prüfer überprüfen die Übereinstimmung der eingebauten Komponenten mit den Unterlagen der Gasanlage. Nach der Gassystemeinbauprüfung haben Halter von Kraftfahrzeugen mit Ausrüstungen eine Begutachtung nach § 21 zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis durchführen zu lassen.
Im Gegensatz zur einmaligen GSP ist die GWP die wiederkehrende Gasprüfung. Sie wird normalerweise im Rahmen der HU durchgeführt. Allerdings ist es auch möglich die GWP einzeln in einem zeitnahen Abstand zur HU durchzuführen zu lassen.

Ablauf einer Gasanlagenprüfung

  • Identifizierung der Bauteile: Durch die Identifizierung der Bauteile wird sichergestellt, dass nur vorgeschriebene und ordnungsgemäß gekennzeichnete Bauteile der Gasanlage verwendet wurden
  • Sichtprüfung: Alle Bauteile der Gasanlage sind einer Sichtprüfung zu unterziehen. Durch die Sichtprüfung werden der Zustand (Beschädigung, Korrosion, Befestigung) der Gasanlage untersucht, soweit dies ohne Demontage möglich ist.
  • Dichtheitsprüfung: Bei laufendem Motor wird mit dem Lecksuchspray alle Verschraubungen, Schweißnähte (falls vorhanden), Motorversorgungsleitungen, Ventile und sonstige relevante Bauteile der Gasanlage eingesprüht.  Sind nach der Einwirkzeit keine Gasbildungen zu sehen, gilt die Gasanlage als dicht.
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Dichtheitsprüfung

Es ist sicherzustellen, dass der Gasbehälter mit min. 50 % des Betriebsstoff gefüllt ist. Bei Unterschreitung der Gasfüllmenge ist eine Prüfung unzulässig.
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Gefahrensituation

Im Falle einer Reparatur oder durch Beeinträchtigung eines Brandes/Unfalls muss der Halter die Gasanlage einer erneuten Gasanlagenprüfung unterziehen.
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Unser Tipp

Nutzen Sie Gasantriebe für eine umweltfreundliche und kostengünstige Alternative zu Benzin- und Dieselmotoren.

Frühzeitige Prüfung

Die GWP kann auch unabhängig von der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Die Untersuchung darf jedoch nicht älter als 1 Monate sein.

Erforderliche Unterlagen

Bitte bringen Sie den Fahrzeugschein und ggf. eine Genehmigung über den Einbau der Gasanlage nach ECE-R115 mit.

Genehmigung

Kraftfahrzeuge mit verflüssigtem Gas (LPG), komprimiertem Erdgas (CNG), Flüssigerdgas (LNG) oder Wasserstoff müssen hinsichtlich einem Einbau genehmigt sein.

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