Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.”
Von Zeit zu Zeit steht die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge an. Bei einem Neuwagen findet die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren statt. LKW’s über 3,5 t und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Bei allen anderen Fahrzeugen liegt die Prüffrist bei zwei Jahren.
Die HU dokumentiert die Fahrzeugsicherheit und Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges.Dies umfasst mehr als über 150 Prüfpunkte an sicherheitsrelevanten und verschleißfähigen Bauteilen.
Dazu zählen neben der Abgasuntersuchung der Check der Bremsen, der Lenkanlage, Achsen und Aufhängung, Fahrgestell, Aufbauten und lichttechnische Einrichtungen. Auch die Profiltiefen der Reifen werden inspiziert. Bei der Sichtkontrolle werden die Scheinwerfer geprüft und nach Rissen in Scheiben und Spiegeln gesucht. Auch die Ausstattung mit Warndreieck und Verbandkasten prüft der Prüfingenieur. Beim Blick unter die Motorhaube sind der feste Sitz der Batterie und die Bremsflüssigkeit relevant. Beim Einbau von Fahrzeugteilen (Tuningteilen) muss eine ABE vorgelegt oder ggf. schon im Fahrzeugschein eingetragen sein.
Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann. Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von HU360 | TÜV NORD Mobilität. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
Die Nachprüffrist beträgt ein Monat. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle Mängel beseitigen. Nur dann dürfen wir Ihrem Fahrzeug eine neue Prüfplakette erteilen. Wird der Termin versäumt, fallen die Gebühren für die Hauptuntersuchung erneut an.