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Ingenieurbüro HU360 °HU inkl. AU gem. § 29 StVZOHU/AU

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HU inkl. AU

Sicherheit ist nicht unbegrenzt haltbar

Der Gesetzgeber regelt: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.”

Wie oft muss mein Fahrzeug zum TÜV?

Von Zeit zu Zeit steht die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge an. Bei einem Neuwagen findet die erste Hauptuntersuchung erst nach drei Jahren statt. LKW’s über 3,5 t und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Bei allen anderen Fahrzeugen liegt die Prüffrist bei zwei Jahren.

Was wird alles geprüft?

Die HU dokumentiert die Fahrzeugsicherheit und Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges.Dies umfasst mehr als über 150 Prüfpunkte an sicherheitsrelevanten und verschleißfähigen Bauteilen.

Dazu zählen neben der Abgasuntersuchung der Check der Bremsen, der LenkanlageAchsen und Aufhängung, Fahrgestell, Aufbauten und lichttechnische Einrichtungen. Auch die Profiltiefen der Reifen werden inspiziert. Bei der Sichtkontrolle werden die Scheinwerfer geprüft und nach Rissen in Scheiben und Spiegeln gesucht. Auch die Ausstattung mit Warndreieck und Verbandkasten prüft der Prüfingenieur. Beim Blick unter die Motorhaube sind der feste Sitz der Batterie und die Bremsflüssigkeit relevant. Beim Einbau von Fahrzeugteilen (Tuningteilen) muss eine ABE vorgelegt oder ggf. schon im Fahrzeugschein eingetragen sein.

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann. Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von HU360 | TÜV NORD Mobilität. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Was tun, wenn eine Nachprüfung erforderlich ist?

Die Nachprüffrist beträgt ein Monat. Bitte lassen Sie zur Nachprüfung alle Mängel beseitigen. Nur dann dürfen wir Ihrem Fahrzeug eine neue Prüfplakette erteilen. Wird der Termin versäumt, fallen die Gebühren für die Hauptuntersuchung erneut an.

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Hauptuntersuchung

Die nächste fällige Hauptuntersuchung kann dem Fahrzeugschein oder der Plakette auf dem Kennzeichen entnommen werden.
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Nachprüfung

Sind im Zuge der Hauptuntersuchung Mängel festgestellt worden, müssen diese innerhalb von 1 Monat beseitigt werden.
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Unser Tipp

Bewahren Sie den Prüfbericht, um bei einer Verkehrskontrolle nachweisen zu können, dass Sie noch in der Nachprüffrist liegen.

Sicherheit geht vor!

Der Gesetzgeber verpflichtet den Halter sein Kraftfahrzeug rechtzeitig zur Hauptuntersuchung vorzuführen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Bußgelder beim Überschreiten der Frist:
2-4 Mo­naten: 15 €
4-8 Mo­naten: 25 €
über 8 Monaten: 60 € + 1 Punkt

Überlassen Sie Ihre Sicherheit nicht dem Zufall, sondern dem Fachmann.

Nur amtlich anerkannte Sachverständige, Prüfer oder Prüfingenieure dürfen die Hauptuntersuchung vornehmen. Vertrauen Sie der Kompetenz und Erfahrung von HU360 | TÜV NORD Mobilität. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.

Verpassen Sie keinen Termin

Nutzen Sie unseren "Erinnerungs-Service" und versäumen Sie keinen TÜV-Termin mehr.
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Mängelkarte
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Tempo 100
BOKraft
Umweltplakette
Zusammenfassung
Prüfer
Team HU360
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