Für Autofahrer gilt: Tiefer, schneller, breiter. Und vor allem individueller! Für Motorradfahrer gilt: Satterer Sound, kühneres Design, glänzendere Augen. Erlaubt ist, was gefällt und den Gesetzen der Straße, also der StVZO, entspricht.
Der Anbau von Tuningteilen wie z.B Spoiler, Verkleidungen, Sportauspuff oder das Tieferlegen des Fahrzeuges oder der Umbau von einem Krad bedarf eine Änderungsabnahme.
Laut §19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis bei An- und Umbauten nicht, wenn eine Betriebserlaubnis nach § 22 StVZO oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a StVZO erteilt oder der nachträgliche Einbau im Rahmen der Betriebserlaubnis geschieht.
Nach der Montage prüfen die Ingenieure anhand des vom Fahrzeughalters vorgelegten Teilegutachtens den korrekten Anbau und die Einhaltung der vorgegebenen Beschränkungen und Auflagen. Sind diese vorschriftsgemäß und beeinträchtigen nicht die Fahrzeug- und Verkehrssicherheit, erfolgt eine positive Begutachtung gem. §19 Abs. 3 StVZO. Die Änderung wird sodann in einem Änderungsnachweis dokumentiert und ausgehändigt.
Mit diesen Zeugnissen fahren Sie auf der sicheren Seite:
Bei einer ABE oder ABG benötigen Sie keine Änderungsabnahme, außer sie wird in der Genehmigung extra gefordert. Auch für Teile mit einer EG- oder ECE-Genehmigung benötigen Sie in der Regel keine Änderungsabnahme.