Die Sicherheitsprüfung (SP) ist an Fahrzeugen nach Maßgabe der Vorschriften der Anlage VIII StVZO durchzuführen. Zu Beginn der SP-Durchführung an Kraftfahrzeugen ist eine kurze Konditionierungsfahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h von einer verantwortlichen Person durchzuführen. Der Prüfer kontrolliert anhand einer Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung die Lenkung und Bremsen, Fahrgestell, Fahrwerk, Reifen und Schließkräfte von Türen.
Mängel werden schriftlich festgehalten und müssen innerhalb von 4 Wochen beseitigt werden. Bei Fristüberschreitung wird je nach Zeitdauer ein Bußgeld zwischen 15 und 180 Euro fällig. Ab einer Überziehung von 4 Monaten wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei Mängelfreiheit wird eine Prüfplakette erteilt.
Die Sicherheitsprüfung ist vorgeschrieben für: