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Ingenieurbüro HU360 °SicherheitsprüfungenSicherheitsprüfungen

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Sicherheitsprüfungen (SP) gem. §29 StVZO

Was wird bei der Sicherheitsprüfung geprüft?

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist an Fahrzeugen nach Maßgabe der Vorschriften der Anlage VIII StVZO durchzuführen. Zu Beginn der SP-Durchführung an Kraftfahrzeugen ist eine kurze Konditionierungsfahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h von einer verantwortlichen Person durchzuführen. Der Prüfer kontrolliert anhand einer Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung die Lenkung und Bremsen, Fahrgestell, Fahrwerk, Reifen und Schließkräfte von Türen.

Mängel werden schriftlich festgehalten und müssen innerhalb von 4 Wochen beseitigt werden. Bei Fristüberschreitung wird je nach Zeitdauer ein Bußgeld zwischen 15 und 180 Euro fällig. Ab einer Überziehung von 4 Monaten wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei Mängelfreiheit wird eine Prüfplakette erteilt.

Wer und wann muss zur Sicherheitsprüfung?

Die Sicherheitsprüfung ist vorgeschrieben für:

  • Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen: 6 Monte nach der ersten und zweiten HU, danach ist die SP alle 3 Monate nach der HU fällig
  • Anhänger > 10 t: 30 Monte nach Erstzulassung, danach regelmäßig 6 Monate nach der HU
  • LKWs (auch als Mietfahrzeug) > 7,5 t < 12 t: 42 Monate nach der Erstzulassung und dann regelmäßig 6 Monte nach der HU
  • Lkws > 12 t: 30 Monate nach der Erstzulassung dann regelmäßig 6 Monte nach der HU
  • Wohnmobile (als Mietfahrzeuge) > 7,5 t: 18 Monate nach der Erstzulassung dann regelmäßig 6 Monte nach der HU
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Prüfmarke

Die nächste Fälligkeit zur Sicherheitsprüfung erkennen Sie an der ausgewiesenen Prüfmarke oder im Prüfprotokoll.
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Mängel

Im Gegensatz zur HU gibt es bei der SP keine Unterscheidung von geringen oder erheblichen Mängeln; jeder festgestellte Mangel muss behoben werden, bevor die Bestätigung der SP erfolgt.
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Unser Tipp

Nutzen Sie bei jeder Abfahrkontrolle die Gelegenheit und überprüfen Sie die Laufzeit Ihrer HU- sowie SP-Plakette.

Mit Sicherheit ans Ziel ankommen

Unsere Pflicht besteht darin, sicherheitsrelevante und verschleißbehaftete Bauteilen zu überprüfen und somit die Verkehrssicherheit sicherzustellen.

Fristen

Die Frist für die Durchführung der Sicherheitsprüfung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung. Diese Frist darf um höchstens einen Monat überschritten werden.

Durchführende Personen/Stellen

Sicherheitsprüfungen sind von anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten o. amtl. anerkannten Sachverständigen, Prüfern (aaSoP) oder Prüfingenieuren (PI) durchzuführen.

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