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Ingenieurbüro HU360 °MängelkarteMängelkarte

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Mängelkarte gem. §5 FZV

Besteht in einer Polizeikontrolle Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, kann seitens der Polizei eine Mängelkarte ausgestellt werden. In diesem werden Mängel am Fahrzeug dokumentiert, welche der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) nicht entsprechen.

Dem Eigentümer oder Halter kann eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel gesetzt oder der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen komplett untersagt werden. Grundlage dafür ist der §5 der FZV für zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Wie ist der Ablauf nach dem Erhalt einer Mängelkarte?

Nach Erhalt der Mängelkarte muss das Fahrzeug überprüft und die Mängel ggf. beseitigt werden. Dies kann durch eine Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erfolgen.

Anschließend muss die Mängelkarte an die zuständige Polizeidienststelle zurückgesendet werden. Unterbleibt die Rücksendung der Mängelkarte, setzt sich die Polizei mit der Zulassungsstelle in Verbindung, wodurch die weitere Teilnahme im Straßenverkehr durch den Entzug der Betriebserlaubnis untersagt oder beschränkt werden kann.

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Mängelbeseitigung

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig kann dem Eigentümer/Halter der Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränkt oder untersagt werden.
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Frist

Die Mängelkarte muss der zuständigen Polizeidienststelle in der angegebenen Frist vorgezeigt werden. Üblich beträgt die Frist ca. 1 Woche.
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Unser Tipp

Suchen Sie eine Fachwerkstatt auf und kümmern Sie sich um die schnelle Beseitigung der Mängel.

Safety First!

Unzulässige Bauteilen/Umbauten haben einen erheblichen Einfluss auf die Fahreigenschaften eines Kraftfahrzeugs. Achten Sie bitte stets auf die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitmenschen.

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Werden Änderungen vorgenommen werden, durch die im Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten oder
das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert, erlöscht die Betriebserlaubnis.

Stets an Ihrer Seite

Im Fall der Fälle kann die Zulassungsbehörde Sie zu einer Nachuntersuchung auffordern. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und begleiten Sie durch das Prozedere.

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Zusammenfassung
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