Mit der Verordnung BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) werden vom Gesetzgeber Kfz zur Personenbeförderung hinsichtlich ihrer Sicherheit stärker überwacht. Die Prüfvorschrift BOKraft betrifft Fahrzeuge für die geschäftsmäßige Beförderung oder einer Beförderung gegen Entgelt wie Taxen, Busse und Mietwagen.
Die Untersuchung umfasst weniger die technischen Aspekte, sondern die Einhaltung verschiedener Vorschriften. Dazu gehören bei Mietwagen und Taxen die Werbeanbringung, die Anbringung der Ordnungsnummer und die Anschrift des Taxi-Unternehmens.
Bei Omni- und Kraftomnibussen wird die Beschriftung, Verständigung mit dem Fahrzeugführer, Anzahl der Feuerlöscher und Nothämmer, Kennzeichnung der Notausstiege, das Vorhandensein von Verbandskästen und die automatische Stellung der Türen beim Öffnen und Schließen begutachtet.
Der § 41 der BOKraft legt die Regelmäßigkeit der Prüfung fest. Entsprechende Fahrzeuge sind bei jeder HU nach den Prüfpunkten der BOKraft zu prüfen. Damit werden die technische und die sicherheitstechnische Ausstattung mit einem einzigen Prüftermin abgegolten.
Der § 42 der BOKraft regelt die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeuges. Der Unternehmer muss eine außerordentliche Hauptuntersuchung veranlassen. Der Prüfbericht oder das Prüfbuch sind der Genehmigungsbehörde unverzüglich vorzulegen. Besteht für ein fabrikneues Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis, so kann die außerordentliche Hauptuntersuchung auf die Feststellung, ob die Vorschriften dieser Verordnung erfüllt sind, beschränkt werden.